Gesetze / Hebammengesetz HebG 1985 § 33 Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Zur aktuellen Fassung → § 6 Absatz 3 bis 5 tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Ausbildungen nach § 6 Absatz 3, die vor dem 31. Dezember 2021 begonnen worden sind, werden nach dieser Vorschrift abgeschlossen.